Reisfolge, f.
Reisfolge, f.
bewaffneter Dienst der Untertanen oder Bürger in Konfliktfällen
vgl.
reisbar (I),
Reispflicht
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daß alle in unserer gemeinen buͤrgerschaft zu M. ... in reißfolgen, thorhuͤten, wachen und frohnen, durchaus gleiche buͤrden tragen1521 ArchUFrk. 2, 3 (1834) 169
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alle reißvolge, musterung, reißwagen und frondienst ist keiner anderer herschaften ... nichts dann churf. Pfaltz ... gefolgt worden16. Jh. PfälzW. II 675
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so hat Churpfaltz alhier unstrittig raißfolg und musterungen1620/1701 SchriesheimW. 144
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hat eine jede herrschaft auf ihr und der ihrigen leute und güter alle frevel, steuer, umgeld, musterung, reißfolg3. Drittel 17. Jh. JbMittelfrk. 28 (1860) 27
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[daß der Kurfürst] der obriste centh-, schutz- und schirmherr [sei, dem] reyßfolge, musterung, einquartierung [zustehe]1718 Kraichgau 1 (1968) 101