Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reisfolge

Reisfolge

, f.

bewaffneter Dienst der Untertanen oder Bürger in Konfliktfällen
  • daß alle in unserer gemeinen buͤrgerschaft zu M. ... in reißfolgen, thorhuͤten, wachen und frohnen, durchaus gleiche buͤrden tragen
    1521 ArchUFrk. 2, 3 (1834) 169
  • alle reißvolge, musterung, reißwagen und frondienst ist keiner anderer herschaften ... nichts dann churf. Pfaltz ... gefolgt worden
    16. Jh. PfälzW. II 675
  • so hat Churpfaltz alhier unstrittig raißfolg und musterungen
    1620/1701 SchriesheimW. 144
  • hat eine jede herrschaft auf ihr und der ihrigen leute und güter alle frevel, steuer, umgeld, musterung, reißfolg 
    3. Drittel 17. Jh. JbMittelfrk. 28 (1860) 27
  • [daß der Kurfürst] der obriste centh-, schutz- und schirmherr [sei, dem] reyßfolge, musterung, einquartierung [zustehe]
    1718 Kraichgau 1 (1968) 101