Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reisgejaidgerechtigkeit

Reisgejaidgerechtigkeit

, f.

wie Reisgejaidrecht 
  • solle denselben [Adligen] auf ihren adelichen sitzen und etwan grossen habenden ämbtern, welche reisgeiadgerechtigkeit haben, sich desselben zu gebrauchen unverwört sein
    1618 SteirJagdMat. 83