Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reisgejaidgerechtigkeit
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Reisfron
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Reisgejaid
Reisgejaidgerechtigkeit
, f.
wie Reisgejaidrecht
- solle denselben [Adligen] auf ihren adelichen sitzen und etwan grossen habenden ämbtern, welche reisgeiadgerechtigkeit haben, sich desselben zu gebrauchen unverwört sein1618 SteirJagdMat. 83