Reisgejaidgerechtigkeit, f.
Reisgejaidgerechtigkeit, f.
wie Reisgejaidrecht
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solle denselben [Adligen] auf ihren adelichen sitzen und etwan grossen habenden ämbtern, welche reisgeiadgerechtigkeit haben, sich desselben zu gebrauchen unverwört sein1618 SteirJagdMat. 83