Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reishof

Reishof

, m.

wie 2Reisgut (I) 
vgl. Reispferd
  • auf dem sog. scharmannsgüthlein, einem halben raishof, liegt das onus, das sattelpferd zu den reisen zu stellen
    1695 ArchOFrk. 43 (1963) 97
unter Ausschluss der Schreibform(en):