Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reishühnergejaid

Reishühnergejaid

, n.

Recht zur Jagd auf Hühnervögel
  • [niemand darf Jagdwaffen tragen, es sei denn] er habe das reißhiener-gejaid ... von der herrschaft ordenlichen ... bestanden
    um 1618 Tirol/ÖW. II 17