Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reismene
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reislich
(Reiselohn)
Reisemann
Reismaß
(Reismeier)
Reismeister
Reismene
, f.
Gespann von Zugtieren, das der Herrschaft urspr. für den Kriegsdienst, dann auch für die Reisfron von den Untertanen zur Verfügung gestellt werden muß
vgl.
Rindermenne
- soll die halbe reyßmoͤnen zu ernd- und herbstzeiten von dem ... hof nach hauß geurlaubt ... werden1585/1772 Sattler,WürtHzge. V 98
- ansprach an das gottes-hauß [St. Blasien] wegen einer reyßmoͤhnin1649/1776 Sattler,WürtHzge. IX 65
- ablösige zinß ... von 5 klöstern wegen der abgeschafften reismöhnin1684/85 WürtInv. I 158
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Reismetzen
Reisordnung
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Reispflicht
reispflichtig
Reisrecht
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