Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reisordnung
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Reisekost
Reislehen
reislich
(Reiselohn)
Reisemann
Reismaß
(Reismeier)
Reismeister
Reismene
Reismetzen
Reisordnung
, f.
I
für die Reisen eines Herrschers gültige Verhaltensordnung
- wann er [Hofmarschall] aber von unß ein bevelch empfienge, der unser hof- hauß- und rayß-ordnung etwas widerwertig, das soll er ... anzaigen2. Hälfte 15. Jh.? Strobl,Obersthofm. 127
II
Ordnung über die Veranlagung zur Reissteuer
- [Übschr.:] der eyd, so alle die in den vier landtgerichten miner herren angesaͤchen reißordnung halb jaͤrlichen sweren1492 KonolfingenLGR. 99Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
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1Reiß
2Reiß