Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reisordnung

Reisordnung

, f.


I für die Reisen eines Herrschers gültige Verhaltensordnung
  • wann er [Hofmarschall] aber von unß ein bevelch empfienge, der unser hof- hauß- und rayß-ordnung etwas widerwertig, das soll er ... anzaigen
    2. Hälfte 15. Jh.? Strobl,Obersthofm. 127
II Ordnung über die Veranlagung zur Reissteuer 
  • [Übschr.:] der eyd, so alle die in den vier landtgerichten miner herren angesaͤchen reißordnung halb jaͤrlichen sweren
    1492 KonolfingenLGR. 99
unter Ausschluss der Schreibform(en):