Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reisrecht
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Reismene
Reismetzen
Reisordnung
Reisepaß
Reisepfennig
Reispferd
Reispflicht
reispflichtig
Reiserecht
nur im DRW-Archiv - Erstbelegung:
- 1775 Moser,Beitr. 366
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Reisrecht
, n.
Gericht, das über die Vergabe eines von seinem Besitzer nicht angemessen bewirtschafteten Guts an einen neuen Besitzer entscheidet
vgl.
1Reis (II),
Reisgutrecht
- wann ain guet in reiss und öd ligt, dass der grundher dasselbige guet einziehen wil, so mag er ain unparteisch reissrecht besitzen lassen1526 Tomaschek,Wien I 138Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)