Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): reißen

reißen

, v.
I zerteilen
II gewaltsam verändern, entfernen
III im Bergwesen: Berge und Brüche reißen den Abbau der Berge und Brüche vorantreiben
IV Baumrinde zur Harzgewinnung einschneiden
V im Strafwesen: mit glühenden Zangen Körperteile des Delinquenten herausreißen oder auseinanderreißen; zur Verschärfung der Todesstrafe bei besonders schweren Straftaten, wobei die Anzahl der Zangenrisse im Verhältnis zur Schwere der Tat steht
VI reißender Hund bissiger, scharfer Hund
VII subst.: Stören, Sprengen (von einer Versammlung)