Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reißgeld

Reißgeld

, n.

"Strafgeld, das beim Zerreißen beanstandeter Tuche auf der Schau erhoben wird" NördlingenStR. 654
  • iedem, der an solicher schaw ist, soll vom reissgelt ieder quatemper ain guldin zu ergetzung seiner müwe geben werden
    1499 NördlingenStR. 256
unter Ausschluss der Schreibform(en):