Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reißgeld
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reispflichtig
Reisrecht
Reisrentstube
1Reiß
2Reiß
reisschadensweise
Reisschatzung
(Reisschau)
Reisschild
reißen
Reißgeld
, n.
"Strafgeld, das beim Zerreißen beanstandeter Tuche auf der Schau erhoben wird" NördlingenStR. 654
- iedem, der an solicher schaw ist, soll vom reissgelt ieder quatemper ain guldin zu ergetzung seiner müwe geben werden1499 NördlingenStR. 256Faksimile (ca. 109 KB)
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