Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reißgrund
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Reisrecht
Reisrentstube
1Reiß
2Reiß
reisschadensweise
Reisschatzung
(Reisschau)
Reisschild
reißen
Reißgeld
Reißgrund
, m.
Umdeutung aus Reichsgrund; aM. SchweizId. II 775
Grundstück an einem Flußbett, das mit Veränderungen des Flußlaufs häufig Größe und Umriß ändert, wodurch die rechtliche Zuordnung strittig werden kann
Grundstück an einem Flußbett, das mit Veränderungen des Flußlaufs häufig Größe und Umriß ändert, wodurch die rechtliche Zuordnung strittig werden kann
vgl.
reißen (II)
- deß rißgrunds halben, so uns mercklichen daran abgaͧt, bedunckt uns nit billich, das wir davon me sovil, als were er gantz, geben woͤllenvor 1528 LaupenAmtsbez. 178Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- wir woͤllend hiemit auch die ouwen und ryßgründt ... geschirmbt und befryet haben, also das fürhin niemands utzit darinnen hauwen noch fellen soͤlle1615 BernStR. VII 2 S. 768Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- daßelbige von den ryßgründen härlangende einkommen1659 LaupenAmtsbez. 189Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- urbar über die reyßgründ1676/77 LaupenAmtsbez. 188Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- wann durch gewalt deß wassers ein nahmhafftes stuck von jemands gut auf einmahlen abgerissen, und an ein anders orth versetzt wurde, daß es in solchem fahl deß vorigen besitzers bliebe, wann er dessen begehrt, wo nicht, so gehoͤrt solch stuck als reiß-grund der lands-oberkeit1709 Mutach 43Faksimile (ca. 166 KB)
- [der laut Urbar der Pfrund einverleibte Zehnt soll um nichts geschmälert, dagegen aber den Armen bewilligt werden, auf reisgründen außerhalb der Pfrundzehntmarch 1/8 Jucharte für jede Haushaltung zehntfrei anzupflanzen]1742 InterlakenR. 594Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- [es wird erkannt, daß die Au als] ryßgrund ... mngh eygenthumlich zukommen und dero gnädigen disposition anheim dienen solle1745 LaupenAmtsbez. 189Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
Artikel danach:
Reißgrundurbar
Reißgrundzins
Reisspieß
Reisspießweit
Reissteuer
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Reisteil
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