Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reißgrundurbar
Artikel davor:
Reisrentstube
1Reiß
2Reiß
reisschadensweise
Reisschatzung
(Reisschau)
Reisschild
reißen
Reißgeld
Reißgrund
Reißgrundurbar
, n.
Verzeichnis über Umfang, Lage und Zinsbelastungen der Reißgründe
- [im] ryßgrundurbar [sollen] die endtfüerten [Reißgründe], als auch die, welche hingegen an einem anderen orth widrumb zu zeiten abgesteckt, verwilliget und außgetheilt werdend ... eingeschriben [werden]1659 LaupenAmtsbez. 189Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
Artikel danach:
Reißgrundzins
Reisspieß
Reisspießweit
Reissteuer
Reisstrafe
Reiste
Reisteil
Reister
Reistrog