Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reißgrundzins

Reißgrundzins

, m.

Abgabe von einem Reißgrund 
  • [Beschluß,] zwischen den bestendigen bodenzinßen ... in dem haubt urbar, und disen ... casualischen und unbestendigen ryßgrundzinßen einen underscheid ... machen zu laßen
    1676/77 LaupenAmtsbez. 189