Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reisstrafe
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Reisspieß
Reisspießweit
Reissteuer
Reisstrafe
, f.
Strafe für unerlaubte Söldnerdienste in einer fremden Armee
vgl.
Reisgeläuf
- im E. uberall sind gehorsam, die reisstrafen zuo fürgang komen zuo lassen1509 ArchBern 39, 1 (1947) 62
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