Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reisteil
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Reißgeld
Reißgrund
Reißgrundurbar
Reißgrundzins
Reisspieß
Reisspießweit
Reissteuer
Reisstrafe
Reiste
Reisteil
, m.
in einigen Schweizer Kantonen angeordnetes Transportmonopol für 2Reis
zu
2Reis
- des reistheils halber erlaß werden die herren daran sein, daß wo möglich selbiger abgetan old auffs wenigst gestattet werde, daß diejenigen, die selbst fuehr auf der straß haben, sich der straße ungehindert bedienen und ihre wahren füehren mögen1691 SchweizId. XII 1533Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- daß dieser reistheil, wo nit völlig aufgehebt, wenigstens doch also moderiert werden könne, daß, wan jemand sein selbst erkaufte wahr auff seinen eigenen old hierzu verdingten pfärten durch ihr landt ... sälbsten nacher haus führen, er sälbiges laut anweyß der pündten zu seiner selbstsicherheit mit gutem paß und repaß ungehindert wol führen und fertigen möge1701 SchweizId. XII 1533Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- karrer, so ussert dem ryßtheill umb den lohn führen, soll aufflag von dem wagen gl. 10 und vom karren gl. 5 geben1704 SchweizId. XII 1533Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
Artikel danach:
Reister
Reistrog
Reisuhr
1Reisung
2(Reisung)
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(Reisevogt)
Reiswagen
(Reisewein)