Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reistrog

Reistrog

, m.

Behältnis zur Verwahrung des Reisegelds (I) 
vgl. Reiskasten
  • dz sy ... dieselbe [stühr von reiscostens wegen] jerlich in den ordenlichen reistrog zu E. zu dem übrigen darin vorhandenen reiskosten zu legen [haben]
    1623 Niedersimmental 112