Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reisuhr
Artikel davor:
Reißgrundurbar
Reißgrundzins
Reisspieß
Reisspießweit
Reissteuer
Reisstrafe
Reiste
Reisteil
Reister
Reistrog
Reisuhr
, f.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Sanduhr, hier bei der Festlegung amtlicher Fristen
zu
2reisen (II)
- wann ... zur gemeind geliten würdt, solle eine halbstündige reißuhr aufgesetz werden, welcher dasselbig höret ... und ohne erhebliche ursachen außbleibt ..., der solle unnachleßig um 5 kr. gepfendt sein1643 WürtLändlRQ. I 324Faksimile (ca. 47 KB)
- da der richter [zur panthädung] last ruefen, solt [er] ein reißuhr auf den tisch sezen; da dise außlauft und einer oder mehr nit kämen, hetten auch kein erlaubnuß von dem richter, der ist zu wandl 12 ₰1685 NÖsterr./ÖW. VIII 362Faksimile (ca. 47 KB)
Artikel danach:
1Reisung
2(Reisung)
Reiseunkosten
(Reisevogt)
Reiswagen
(Reisewein)
reisweise
Reisweise
Reiswied