Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reisuhr

Reisuhr

, f.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Sanduhr, hier bei der Festlegung amtlicher Fristen
  • wann ... zur gemeind geliten würdt, solle eine halbstündige reißuhr aufgesetz werden, welcher dasselbig höret ... und ohne erhebliche ursachen außbleibt ..., der solle unnachleßig um 5 kr. gepfendt sein
    1643 WürtLändlRQ. I 324
  • da der richter [zur panthädung] last ruefen, solt [er] ein reißuhr auf den tisch sezen; da dise außlauft und einer oder mehr nit kämen, hetten auch kein erlaubnuß von dem richter, der ist zu wandl 12 ₰
    1685 NÖsterr./ÖW. VIII 362