Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reiswagen
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Reisuhr
1Reisung
2(Reisung)
Reiseunkosten
(Reisevogt)
Reiswagen
, m.
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Packwagen, Frachtwagen für Feldzüge; seine Bereitstellung einschließlich der Zugtiere und Knechte gehört zum Reisdienst der Untertanen
bdv.:
Heerwagen (I)
vgl.
Reise (II)
- ad quatuor curruum dictorum reiswegen vecturas pro imperio siue regno uel ecclesie nostre euidenti necessitate faciendas1340 MWirzib. IV 361Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- das sy [Amtleute] das genannt gottshaus zu G. vnd seine leut vnd güt vmb khainen rais wagen nicht anders notten, noch beschwören in khain weis1392 MBoica XVI 279Faksimile - in Google Books
- auf das landgericht daselbst [Erding] sind angeschlagen 36 reisewaͤgen1459 BairLT. VII 38Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wo aber sein gnaden [der Bischof von Worms] zween reißwegen begert, gepurt den herren zu Lorsch ein ganzer mit aller notturft, wie der sein soll, pferden, knecht, geschirr zu stellen, und der gemeind den andern1494 SchriesheimW. 131
- sollen die zue H. und L., wann sie meinem gnädigsten herrn einen raißwagen zum krieg ... geben müssen, ein jedes dorf oder die beyden gemeinden das halbe teil an pferden, wagen oder an knechten und unkosten ... helfen erlegen, jedes dorf zum halben teil1517 SchriesheimW. 150
- es sollen auch allweg ... ein geruͤster guter reißwagen, mit vier guten pferden, einer hackenbuͤchsen mit ihrer reidschafft, und zweyen schweinspiessen, oder hellenparten, darzu hauen und schauffeln wol versehen, zugeordnet ... werden1542 RAbsch. II 451Faksimile (ca. 120 KB)
- waß fuͤr fuorleut daselbst zu bekoͤmen, die mit vier guten wagen pferden vnnd ainen aignen geristen raißwagen denn monat vmb 24 gl. solds zudiennen faren wolten1542 Reyscher,Ges. XIX 1 S. 32
- daß auch die raißwegen an denen ortten, wie vor alter herkommen gerust, vnderhalten, auch ein jeder mit harnischs vnnd wehr, dennen des von herrschaft betriefft gefast sey1559 GeöArch. I 1 S. 364
- das dorff von E. ist ihren thwingherren verbunden, wenn er reyßen muss, den reißwagen zefüren, by sonnen uß unnd by sonnen wiederumb heimbd1563 Argovia 64 (1952) 99
- stell- und unterhaltung des reyswagens zu kriegszeiten1592 KirchheimW. 285
- alle reißvolge, musterung, reißwagen und frondienst ist keiner anderer herschaften ... nichts dann churf. Pfaltz ... gefolgt worden16. Jh. PfälzW. II 675
- [ist] auch etlichen stätten und ämptern ein anzal reiswägen mit leut und pferden nicht ohne große costen auszurüsten1610 WürtLTA.2 III 228
- landsrecht sein umb die reiswägen: wer ein fuerer ist und über land fiert, der soll die erst fahrt von hauß mit lährem geschier dem weeg und strassen zue frei fahrn und, wann er wieder haimb will, fahren; wolt er aber mit wein, schmalz, kaufmanswahr und geladnen geschier ein- und ausfahrn, darumb mag man si die fuerer pfenden1625 Salzburg/ÖW. I 35Faksimile (ca. 49 KB)
- haben [sie] ... da des dorf uber hundert und mehr man stark geweßen, mit rüstung stellen müßen sechßunddreysig man, auch zu not einen reyßwagen dazu geben1655 SchriesheimW. 282
- [daß vier Gemeinden zusammen] einen reißwagen mit knechten, pferden und geschürr zue stellen undt zue undernhallten von alters her schuldig seindt1692 Conzelmann,Dossenheim 80
- gehoͤret auch zu der heers-folge ein reiß- oder heerswagen1705 KlugeBeamte I2 597Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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