Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): reisweise/Reisweise
Artikel davor:
Reisteil
Reister
Reistrog
Reisuhr
1Reisung
2(Reisung)
Reiseunkosten
(Reisevogt)
Reiswagen
(Reisewein)
reisweise
, adv.
wegen einer Reise (II)
- [diejenigen, welche wider Verbot] reiswis [weggelaufen sind, werden bestraft]1488 EidgAbsch. III 1 S. 285
- [Reisige verschiedenen Standes, die] raiswis her gen Stůtgart an die herberg beschriben sind1490 WürtGQ. XIII 503
Reisweise
, f.
in reisweise in kriegerischer Weise
- were aber, daz er [Graf von Hohenzollern] von vnsern [schwäbischer Städtebund] wegen ... in raise wyse in andern stetten ligent wurde ... da sullen wir im von des stuks wegen der behusung nichts gebunden sin1411 MZoll. I 458Faksimile - in Google Books
- daß der dheiner in reißwise jemands oder auf jemands dien angriff oder zuegriff helf thuen ... ohn siner herrschaft wissen, willen und gunst1451 Biberach 193Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Artikel danach:
Reiswied
(Reiszehnte)
Reisezehrung
(Reiszeichen)
Reisezettel
Reiszug
reiszügig
reit
Reit