Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): reisweise/Reisweise

reisweise

, adv.

wegen einer Reise (II) 
  • [diejenigen, welche wider Verbot] reiswis [weggelaufen sind, werden bestraft]
    1488 EidgAbsch. III 1 S. 285
  • [Reisige verschiedenen Standes, die] raiswis her gen Stůtgart an die herberg beschriben sind
    1490 WürtGQ. XIII 503

Reisweise

, f.

in reisweise in kriegerischer Weise
  • were aber, daz er [Graf von Hohenzollern] von vnsern [schwäbischer Städtebund] wegen ... in raise wyse in andern stetten ligent wurde ... da sullen wir im von des stuks wegen der behusung nichts gebunden sin
    1411 MZoll. I 458
  • daß der dheiner in reißwise jemands oder auf jemands dien angriff oder zuegriff helf thuen ... ohn siner herrschaft wissen, willen und gunst
    1451 Biberach 193