Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): reitbar
Artikel davor:
Reiswied
(Reiszehnte)
Reisezehrung
(Reiszeichen)
Reisezettel
Reiszug
reiszügig
reit
Reit
Reitamt
reitbar
, adj.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
wie reit (II)
- sollen die schuldner ihren gleubigern, von denen sie reithbar geldt entfingen, mit gleicher lieverunge an gelde bezalen1562 DithmUB. 272Faksimile (ca. 90 KB)
- erbteil ... aus den sammenden und reitbarsten gütern1589 ZRG. 10 (1872) 149Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- die strafe soll aus ihrem redbarsten vermögen eingetrieben werden1770 Gutzeit,Livl. III 1 S. 18
Artikel danach:
(reitbarlich)
Reitbrief
Reitbruder
Reitbuch
Reitdiener
Reite
Reitebaum
Reitebrief
(Reitehof)