1reiten, reuten, v.

sich auf einem Reittier, vor allem einem Pferd (I), fortbewegen; in unterschiedlichen rechtlichen Zusammenhängen
    in (symbolischen) Handlungen, bei denen das Reiten einen rechtlichen Status bezeichnet
    als Indiz für die Geschäftsfähigkeit
    bei der Ausübung rechtl. relevanter Handlungen (Pfänder reiten zur Pfandnahme ausreiten, ein Pfand reiten ein Reittier durch Wegreiten pfänden), oder der Erfüllung rechtl. oder dienstlicher Verpflichtungen (Tagfahrt, Einlager, Dienstreise, Geleit u.ä., auch in den Wendungen auf einen Tag, auf sein Recht, nach seiner Geldschuld reiten)
    adj. als part. präs. ('reitend') im Sinne von 'beritten', bezogen auf Personen mit bestimmten Ämtern oder Aufgaben, oder auch auf die Aufgabe selbst (Geleit), subst. ('das Reiten') als Bezeichnung des Auftrags eines Boten
    in Relation zu "gehen", bei Zollbestimmungen und Strafzumessungen
    bezogen auf Wegerecht, Straßenverkehr, Grenzbestimmungen
    unter dem Aspekt der Haftung
    als verbotene Handlung oder um eine verbotene Handlung zu begehen
    in gewaltsamen Auseinandersetzungen
      zu Pferde feindlich gegen jn. vorgehen, jn. angreifen; Urlog reiten einen Krieg führen, reitender Krieg Krieg zu Pferde
      bewaffnet reiten, Straßenraub betreiben
    übtr.: als Strafe (auf einem hölzernen Pferd)
    das Reiten auf freien Markt: Bez. eines verbotenen Glücksspiels
bestimmte liegende Güter (zu Pferd) taxieren, den Teil, der nicht js. Eigentum ist, gegen einen Schätzpreis übernehmen
von Tieren: begatten