Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reitendiener

in Hamburg seit dem 14. Jh. "Angehöriger einer bewaffneten, berittenen Garde zum Schutz des Rates und der Bürgermeister", später auch mit weiteren Aufgaben, zB. Polizei- und Kurierdiensten (HambWB. III 1022f.)