Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reiterbestallung
Artikel davor:
1reiten
2reiten
3reiten
Reitenbote
Reitendiener
Reitepfleger
1Reiter
2Reiter
3Reiter
Reiteranlage
Reiterbestallung
, f., Reiterbestellung, f.
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Ordnung für das (berittene) Kriegsvolk, in der Musterung, Ausstattung, Entlohnung und anderes geregelt sind
- weder reuters-bestallung noch artickels-brieffe, darauf reuter und knechte mehren und schweren haͤtten sollen1567 Moser,KreisAbsch. I 471Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- unsere und des heil. reichs reuter-bestallung1570 RAbsch. III 322Faksimile (ca. 98 KB)
- will [man] ... jedem hauptmann einen reisigen knecht in gewonlicher reiterbestallung ... unterhalten1595 ZSchwabNeuburg 28 (1901) 211
- [Verordnung über] kriegs-disciplina undt reuter-bestellung zu dem landt-defension-werck in Preußen1623 Händel,Wehrpflicht 13
- reuter-bestallung, auctoramentum equitum, oder leges copiarum equestrium, ist eigentlich nichts anders, als die verfassung gewisser kriegs-artickel, nach welchen sich vornehmlich die cavallerie oder reuterey zu achten hat1742 Zedler 31 Sp. 993Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)