Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reiterdienst

Reiterdienst

, m.

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auch Reiters- 
militärischer Dienst zu Pferd nach dem üblichen Kontingent
  • das wir ... umb ain reyterdienst, seiner lieb etlich pferd zu schicken
    1525 Fries,OstfrkBauernkr. I 42
  • hatt kayser Carl der funfft ... sie [franckhen] umb ain reuttersdienst ersucht, die ime 400 pferdt ... wider denn franntzhosen zufüren bewilligt
    1550 HallChr. 243
  • daß zu beschirmung des gemeinen vaterlands disem crays auf eine bestimmte zeit durch gemeldte ritterschafft ein reuter-dienst gethan [wird]
    1556 Moser,StaatsR. 31 S. 279
  • daß ... die ritterschafft ... einen reuters-dienst auf ihren kosten thun [soll]
    1559 Moser,Beitr. 89
  • der adel ... muß ... besorgen, daß, weilen er aus ist, seinen alliirten einen reiters-dienst zu leisten, ihm unterdessen sein hauß und hof ... abgebrennt ... werde
    1665 Mader,ReichsrMag. III 548
  • ist ... wann zumahlen die vor reuter angeworbene nicht dragoner- oder dise nicht reuter-dienst annehmen wollen, eine auswechselung der mannschafft zu thun
    1701 Moser,StaatsR. 29 S. 441
  • ob sich auch einer ... von der ritterschaft und adel zu diesem bezirck gehoͤrig von dieser huͤlf des bewilligten reuter-dienst absonderen und seyn gebuͤhr zu erlegen sich beschweren wuͤrde
    1769 Cramer,Neb. 84 S. 48
  • daß ... wenn von uns, wegen unvermoͤgenheit an kraͤften, der gewoͤhnliche reuterdienst zur kriegfuͤhrung nicht geleistet werden koͤnnte, solches nicht einer ... willensverkehrtheit ... zugerechnet werde
    1802 SammlLivlLR. I 422