Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reitergage

Reitergage

, f.

Besoldung des berittenen Militärs
  • nachdeme ... die landstände versichert worden, daß in der reutergage zugleich das rauchfutter und servicen mitbegriffen sein sollte
    1651 ProtBrandenbGehR. IV 421
  • sollte ... die reuter-gage auf 9. fl. eines dragoners aber auf 8. fl. gesetzt werden
    1691 Moser,StaatsR. 30 S. 104