Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reiterhufe

Reiterhufe

, f.

wie Reithufe 
  • nachdem nun implorant die reuterdienste ... viele jahre verrichtet ... hat, so ist ihm die questionierte reuterhufe dergestalt zugeschrieben worden ... daß er die gehörigen dienste davon allemahl richtig leisten, sein pferdt und reuterzeug in gutem stande erhalten ... soll
    17. Jh.? E. Becker, Die Kroppenstedter Reithufen (Diss. Marburg 1937) 26