Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reitermaß
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Reiterhufe
re'iterieren
Reiterkompanie
Reiterkost
Reiterkriegsleute
Reitermaß
, f.
ein Trockenmaß
- ain maͤzz, hayst dy reyttermaͤzz, nach alter gebanheit und auch nach dem alten urbarpuch. derselben meirsser maͤzz scheczt man 30 fur ain muttl1400 GöttweigUrb. p. 174 Anm.