Reiterrecht, Reuterrecht, n.
Reiterrecht, Reuterrecht, n.
Gesamtheit der geschriebenen und ungeschriebenen Rechtssätze für das berittene Militär
Gericht für berittene Soldaten
das Recht des Landesherrn, die durch sein Land reisenden Personen auf Verdacht hin zu kontrollieren; hier in einer polemischen Argumentation
mit Bezug auf Sachsenspiegel LR. II 68
Faustrecht