Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reiterregiment

Reiterregiment

, n.

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Truppeneinheit berittener Soldaten
  • es soll auch bey allen teutschen reuter-regimentern ... profosen gehalten ... werden
    1570 Lünig,CJMilit. 67
  • des in hiesigen ... kriegesdiensten, unter dem reuter-regimente von Bothe gestandenen ... rittmeister L. nachlaß
    HannovAnz. 3 (1753) 61. Stück S. 1
  • ein infanterie- und ein reuterregiment 
    1788 Gadebusch,Staatskunde II 288