Reiterspiel, n.
Reiterspiel, n.
I
kämpferische Auseinandersetzung zu Pferde
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sie ... habend mir fünff artickel schweren müssen. zum ersten das reuterspil nit zu rechenn durch sich selbs oder ander weder mit oder one rechtvor 1578 Schertlin(Schönhuth) 17
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das H.v.R. den v.E. daruf im felde zugeruffen, des unwesens oder reuterspiels in der tadt ein anfangk gemacht ..., jeder in hundert taler geltbuße muge genommen werden1605 BrandenbSchSt. II 368
II
etym. Zuordnung unklar
ein verbotenes Glücksspiel
ein verbotenes Glücksspiel
vgl.
2Reiter (II)
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daß das dreher- trieb- thurn- und reitterspiel ... lauter gluͤcksspiele, sohin diese ... scharf verboten sind1774 Wagner,Civilbeamte II 201 Faksimile