Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reitgut

Reitgut

, n.

bewegliches Gut, Fahrhabe 
  • hauptstuͤele so einem ... in eines ehrbaren rentebuch eingeschrieben worden, seint kein reitgut, oder baargelt, oder faarende haab, sondern res immobiles
    1562/77 LünebNGO. 377
unter Ausschluss der Schreibform(en):