Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reitleute
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Reitholz
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Reitkollegium
(Reitkost)
1Reitlehen
2Reitlehen
Reitleute
, pl.
"Berechner, Verrechner, welche den im 'Gedinge' = in der Gewerkenversammlung auf jeden einzelnen Gewerken entfallenden Anteil an der Bergkost (= Ausgaben für den Bergbau) ausrechnen und angeben" Jelinek 585
- erbteil wer di mit clage wil gewinnen vor kost, di ime darauff wirt beschaiden von den reutleuten, ... der muss daruber clagen drei raitunge vor dem bergkmeister und den gewerckenEnde 14. Jh. Zycha,BöhmBgr. II 37