Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reitlohn
Artikel davor:
Reithufe
(reitig)
Reitine
Reitkammer
Reitknecht
Reitkollegium
(Reitkost)
1Reitlehen
2Reitlehen
Reitleute
Reitlohn
, m.
Entgelt im Rahmen von Tätigkeiten, die einen Ritt zu Pferd voraussetzen
vgl.
1Reitgeld
- der ryttloͤnenn halb, das einem, so allso in geschäfftenn rytet, eins tags zu solld unnd belonung soͤll gevollgenn unnd geben werden zwölff unnser plaphart1489 Niedersimmental 57Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- wenn er [Schaffner] ritet in der stifft nammen, sin ritlon, den sol man im schöpfen1490 BernStR. VI 1 S. 287Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- einem jeden botten ... fuͥnf tag rytlon, wie dann das des lands gewonheit ist1494 BernStR. VI 1 S. 93Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- soͤllen wir ... demselben nachrichter, ouch sinem gleitzman dem weibel, so mit im rytet, inen beiden alltag fuͥr zerung und rytlon gaͤben und ußrichten namlichen druͥ pfund1524 BernStR. VII 1 S. 523Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- [der Nachrichter erhielt für] ettliche mall ze foltteren, für zächen tag ryttlon, den armen möntschen ze richten, für strick, hentschen, die richtmall [34 ℔]1583/84 v.Tscharner,TodesstrBern 49
- ein geordneter und bestimpter rythlon1603 Niedersimmental 100Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- ryttloͤhn deß amptmans1648 BernStR. VII 1 S. 601Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- reitlohn und pferdelohn1772 BernStR. VII 1 S. 725Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"