Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reitperson
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Reitlohn
Reitmann
Reitmarschall
Reitmaß
1Reitmeister
2Reitmeister
1Reitmeisteramt
2Reitmeisteramt
Reitmutt
Reitperson
, f.
wie 2Reitherr
- die raitpersohnen lassen den burgermaister, richter, cammerer, ungelter ... salzambtleüten und alle andere ämbter, so raitung führen, wann iedes seine rechnung zu aufnemmung fürgebracht, dieselbe persohnen abtretten1623 OÖsterr./ÖW. XIV 65
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(Reitpropst)
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