Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reitrat
Artikel davor:
1Reitmeister
2Reitmeister
1Reitmeisteramt
2Reitmeisteramt
Reitmutt
Reitperson
Reitpfennig
Reitpferd
Reitpfründe
(Reitpropst)
Reitrat
, m.
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mit der Überprüfung von Rechnungen beauftragte Person unterschiedlichen Standes
vgl.
2Reitherr
zu
2reiten
- nachdem e. kays. mt. ain paw am ambt vnd gerichtshaws ... fürgenomen, deßhalben e. kays.mt. raiträtt mir beuolhen, zw solhem paw xl. fuder kalch zu bestellen1508 Chmel,MaxUrk. 306
- darauff gibt kayserliche majestat antwort, daß jhr majestat regiment vnd raitraͤthe darinnen erkundigung thun sollen1510 KärntLHdf. 80Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- unser viskal ... soll ... mit vorwissen unser rait-rete ... handlen1530 Demel 247
- wir verordnen allen vnsern ... landen ein gemaine raitcamer, nemlich zu Ynspurg mit den raitraͤthen, so jetzo darinn seinKrainLHdf. 1598 Bl. 59v
- alsdann soll dasselb regiment samt den raiträthen ordnung und abfertigung geben1598 Schwanser 38b
- die raiträth nemben auf des richters und aller officirer rechnung; und werden neben dem herrschaftofficir 6 persohnen -- 2 in den gehaimen, 2 in den aussern rath und 2 in der gmain -- allemal bei der burgermaisters und richters wahl erwöhlt1623 OÖsterr./ÖW. XIV 65
- der röm. kais. maj. würklicher cammerer auch land- und raitrath in Oessterreich ob der Ennß1676 ÖW. XII 720 Anm. 1
- der obriste lieutenant ... der roͤm. kaͤyserl. maj. caͤmmerer, und einer loͤbl. n. oester. landschafft reit-rath1719 Lünig,TheatrCerem. I 104Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- rechnungs-rath, rait-rath oder raitungs-rath, discussor rationum, heist an denen fuͤrstlichen hoͤfen eine solche person, welche die von denen bey der cammer oder in andern aemtern auf rechnung sitzenden bedienten gefuͤhrte rechnung genau durchsehen ... muß1741 Zedler 30 Sp. 1326Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- an dem kayserlichen hof ist forderist die cameral-hof-buchhalterey, welche besteht in dem cameral-hof-buchhalter, drey rait- oder rechnungs-raͤthen1754 Moser,Hofr. I 163Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die raithraͤthe ... sind solche personen, welche die gemachten rechnungen wider durchsehen, calculiren und defectiren, werden auch discussores genennet1762 Hellfeld IV 2295Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- wird der hofrechencammer die stellen bis inclusive raitofficier für sich zu ersezen überlassen und über die übrige von raitrath anfangend ihrer mt. den ... vorschlag ... zu erstatten1774 Kretschmayr-Walter III 341
- raitbuͤcher, raitraͤthe. vergleich- und rechnungsbuͤcher, und personen, welche die geschlossenen vergleiche und gemachten rechnungen wieder durchsehen1805 RepRecht XII 168Faksimile (ca. 368 KB)
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