Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reitschmied
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, m.
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nichtzünftischer Hufschmied bei Hof oder Heer
- reidtschmidt. soll mit der herschafft, sonderlich wann die geule mitgehen und der hoffmarschalck im ansagen lest, mitziehen1575 Pommern/Kern,HofO. I 141
- P.S., reitschmied bei der artiglerei, bittet, daß er wegen der nahrung keine contribution geben möge, weil er keine treibet und mit schd. [seiner churfürstlichen Durchlaucht] stets zu felde gehet1660 ProtBrandenbGehR. VI 58
- herzoglich-mecklenburg-schwerinische rang-ordnung ... 22. wagen-meister, hof-pferde-arzt, und reit-schmid1704 Moser,Hofr. I Beil. 374Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- reut- oder klepper-schmiede1719 Lünig,TheatrCerem. I 682Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- die reit- und fahn-schmiede sollen fuͤr niemanden, als in dessen besoldung sie stehen, arbeiten1735 CCMarch. V 2 Anh. 515Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- der reitschmid ... ein hufschmid, so fern er bey einem kriegsheere die pferde der reiterey zu beschlagen und zu curiren hat, und welcher am gewöhnlichsten der fahnenschmid genannt wird1798 Adelung2 III 1078Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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