Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reitspieß

Reitspieß

, m.

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spitze Stange als Ausstattung eines berittenen (Turnier-)Kämpfers; hier als Maßangabe
vgl. Reisspieß
  • es ist ze wissen das der ban der herren von st. Alban ... gat ... so tieff in den Rin als einer mit einem stechross und einem ritspiess in den Rin geritten und gereichen mag
    1383 Burckhardt,Hofr. 143
unter Ausschluss der Schreibform(en):