Reitungsaufnehmung, f.
Reitungsaufnehmung, f.
Rechnungsprüfung
vgl.
Aufnehmung (XXII)
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belangent die schichtengelter von den inventuren, vermögensabhandlungen, giet- und gerichtlichen kuntschaftseinziechung, raitungsaufnembung1658 OÖsterr./ÖW. XVII 61
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diesem nach die raitcamer in beisein der raitungsaufnehmer monathlich wenigst ein mahl, umb sich zu erkundigen, wie weit man mit solcher raitungsaufnehmung gelanget ... zu visitiern hat1690 OÖsterr./ÖW. XII 470