Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reitungsaufnehmer

Reitungsaufnehmer

, m.

Rechnungsprüfer
  • wollen wir, daß hinfuͤro denen gerhaben und raittungs-auffnehmern von deß pupillen einkommen ein gewisse belohnung ... zugesprochen werde
    1669 ÖGerhabO. XXI § 3
  • sollen ... die acta der zur richtigkeit gebrachten raitungssachen von denen raitungsaufnehmern verpetschierter bei der raitcammer aufbehalten ... werden
    1690 OÖsterr./ÖW. XII 479
unter Ausschluss der Schreibform(en):