Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reitungsaufnehmung

Reitungsaufnehmung

, f.

Rechnungsprüfung
  • belangent die schichtengelter von den inventuren, vermögensabhandlungen, giet- und gerichtlichen kuntschaftseinziechung, raitungsaufnembung 
    1658 OÖsterr./ÖW. XVII 61
  • diesem nach die raitcamer in beisein der raitungsaufnehmer monathlich wenigst ein mahl, umb sich zu erkundigen, wie weit man mit solcher raitungsaufnehmung gelanget ... zu visitiern hat
    1690 OÖsterr./ÖW. XII 470
unter Ausschluss der Schreibform(en):