Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reitungsaufnehmung
Artikel davor:
Reitschwester
Reitspieß
Reitstube
Reittafel
Reittag
1Reitung
2Reitung
3(Reitung)
Reitungsabschrift
Reitungsaufnehmer
Reitungsaufnehmung
, f.
Rechnungsprüfung
vgl.
Aufnehmung (XXII)
- belangent die schichtengelter von den inventuren, vermögensabhandlungen, giet- und gerichtlichen kuntschaftseinziechung, raitungsaufnembung1658 OÖsterr./ÖW. XVII 61
- diesem nach die raitcamer in beisein der raitungsaufnehmer monathlich wenigst ein mahl, umb sich zu erkundigen, wie weit man mit solcher raitungsaufnehmung gelanget ... zu visitiern hat1690 OÖsterr./ÖW. XII 470