Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reitungsbrief
Artikel davor:
Reitstube
Reittafel
Reittag
1Reitung
2Reitung
3(Reitung)
Reitungsabschrift
Reitungsaufnehmer
Reitungsaufnehmung
Reitungsausgabe
Reitungsbrief
, m.
Schreiben, in dem eine Geldforderung verbindlich verzeichnet ist
- alz man im schuldig belaib an der rechnung 537 1/2 guld., als sin raitungbrief und och der gescheft brief, den er daͧrum haͧt, an mich wisset1405/06 QGrafschHohenberg I 271
- inhalt zweyer reitungbrieffen, so vormaln in possessorio eingelegt seind1574 Frey,Pract. 170Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg