Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reitungsführer
Artikel davor:
1Reitung
2Reitung
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Reitungsabschrift
Reitungsaufnehmer
Reitungsaufnehmung
Reitungsausgabe
Reitungsbrief
Reitungsbuch
Reitungsdienst
Reitungsführer
, m.
Person, die eine 1Reitung (I) ablegt
bdv.:
Reitungsgeber
- [dass] denen raitungsführern ein gewisser tag ... benennet werde, an welchem sie ihre schriftliche erleuterung bei straf der nach vierzehentägigen aufzug ausgeworfenen quartalsabkürzung ... einreichen1681 Fellner-Kretschmayr II 651Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- von denen jenigen raitungsführern, welche nach aufgenommenen raitungen einen raitrest schuldig verbleiben1690 OÖsterr./ÖW. XII 476
- daß ... es ... gegen die billigkeit streite, wann die kriegs- und andere buchhaltereyen die uͤber verfaste raitungen auszustellen habende maͤngel ... nicht auf einmahl, sondern nach und nach stuͤckweiß denen raitungs-fuͤhrern hinausgeben1712 CAustr. III 640Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- dass fürohin keinem, so lang er als ein ambtmann oder raitungsführer in unseren diensten stehet und seine rechnungsrichtigkeit nicht vollständig gepflogen, an seiner eingelegten caution das geringste erfolgt werden solle1717 Fellner-Kretschmayr III 257Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"