Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reitungsleistung
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Reitungsleistung
, f.
wie 1Reitung (I)
- mag er [pfleg-sohn] bey denen unter-ambt-leüten umb einen brieff anhalten, in welchem sie denen fürmündern einen termin von 14 tagen zu abtrettung deß guts und vier wochen zu ordentlicher raittungs-leistung benennen sollen1627 BöhmLO. N 13Faksimile - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
- [werden dem Kammerfurier F.] zu verpflegung der ... venetianischen musicantin ... wochenlichen für kuchl, losamenter ... puechns holz ... ohne weitere raitungslaistung 19 fl geraicht und bezalt1654 Senn,MusikInnsbruck 266
- damit ... die verordnete gerhaben zur schuldigen raitungslaistung angehalten werden1690 OÖsterr./ÖW. XII 472