Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reitungsleistung

Reitungsleistung

, f.

wie 1Reitung (I) 
  • mag er [pfleg-sohn] bey denen unter-ambt-leüten umb einen brieff anhalten, in welchem sie denen fürmündern einen termin von 14 tagen zu abtrettung deß guts und vier wochen zu ordentlicher raittungs-leistung benennen sollen
    1627 BöhmLO. N 13
  • [werden dem Kammerfurier F.] zu verpflegung der ... venetianischen musicantin ... wochenlichen für kuchl, losamenter ... puechns holz ... ohne weitere raitungslaistung 19 fl geraicht und bezalt
    1654 Senn,MusikInnsbruck 266
  • damit ... die verordnete gerhaben zur schuldigen raitungslaistung angehalten werden
    1690 OÖsterr./ÖW. XII 472
unter Ausschluss der Schreibform(en):