Reitungsrecht, n.
Reitungsrecht, n.
Berechtigung zur Verfertigung von Draht oder der Herstellung von Stahlprodukten
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ihres bürger- oder reydungsrechts ... verlustig1683 Lappe,Altena 331
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wenn er sich überwiesen würde, daß er gegen das eidliche gelübde gehandelt, soll er des reidungs- und bürgerrechts verlustig sein1686 IserlohnUB. 210 Faksimile
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er [reidemeister] soll den lohn unter verlust seines reidungsrechtes dem knechte mit baarem gelde entrichten1717 Lappe,Altena 345
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denen saͤmtlichen reyde-meistern aber ist ... bey verlust ihres reydungs-rechts zu inhibiren, sich hiernach ... [daß keine andere als edict-maͤßige muͤntz-sorten gezahlet werden] zu achten1753 NCCPruss. I 452 Faksimile
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dasz zu mehrerem aufnehmen des handels auf den stahl ein gewisser billigmäsziger preisz, warunter selbiger auswendigen unter verlust des reidungsrechtes am stahl nicht zu verkaufen, gesetzet werden [möchte]18. Jh. Lappe,Altena 330