Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reitungsrichtigkeit
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Reitungsrichtigkeit
, f.
erfolgreicher Abschluß von Rechnungsprüfungen und dessen Bestätigung
- dass eine solche verbürgung und guetsprechen nit nur auf eine gewisse zeit, sondern so lang der ambtmann lebt oder in diensten verharret und die raitungsrichtigkeit nit erlanget, angenomben werde1681 Fellner-Kretschmayr II 656Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- wann es entweder bei den rechnungsführer oder bei den revidenten an beschleinigung der raitungsrichtigkeit erwinden wolte1717 Fellner-Kretschmayr III 267Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"