Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): reitungsverständig
Artikel davor:
Reitungsdienst
Reitungsführer
Reitungsgeber
Reitungsirrtum
Reitungsleistung
Reitungsmahlzeit
Reitungsrecht
Reitungsrichtigkeit
Reitungssache
Reitungsunrichtigkeit
reitungsverständig
, adj.
mit der Erstellung und Prüfung von 1Reitungen (I) vertraut
vgl.
rechnungsverständig
- die bestellung dieses raitcollegii bestehet in zweien von dem innern und so vill von dem aüssern rathsmittel nicht weniger zweien aus der gemainen burgerschaft durch den gesambten stattrath erwöhlenden tauglichen und raitungsverständigen personen1690 OÖsterr./ÖW. XII 479
Artikel danach:
Reitungszeit
Reitungzettel
reitverständig
Reitverständige
Reitvieh
Reitvogt
Reitweg
1Reitwein
2Reitwein