reitungsverständig, adj.
reitungsverständig, adj.
mit der Erstellung und Prüfung von ¹Reitungen (I) vertraut
vgl.
rechnungsverständig
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die bestellung dieses raitcollegii bestehet in zweien von dem innern und so vill von dem aüssern rathsmittel nicht weniger zweien aus der gemainen burgerschaft durch den gesambten stattrath erwöhlenden tauglichen und raitungsverständigen personen1690 OÖsterr./ÖW. XII 479