Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reitvieh

Reitvieh

, n.

männliches Zuchtvieh
  • weyßen wir auch, dass der hoffman soll schuldich sein, den dreyen dörfferen ... daß reytviehe zu halten
    1616 LuxembW.(Majerus) II 144
  • weisen wir sentschöffen zu recht unserm pfarrherrn, daß er der gemein halten soll alle reidtvieh mit namen farren, widder, beer und böck
    oJ. Back,EvK. I 154