Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reitvogt

Reitvogt

, m.

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Beamter, der die landesherrlichen Einkünfte einnimmt und darüber Rechnung führt
vgl. 2Reitherr
  • prælaten, ... amtslüde ... hus-vœgede, ride-vœgede ... scholen nene kopenschop driven up deme lande tom vorprange
    1. Hälfte 17. Jh. Westphalen,Mon. III 2154
  • hochfuͤrstliche gottorpische rangverordnung ... 48) amtsschreiber 49) hausvogt 50) reutvogt 
    1662 NStaatsbMag. I 900
  • [wir] befehlen ... daß ein jeder, ... auch unsere statthaltere, gouverneurs, amt-leute ... land- und ambt-schreibere, hauß- reit- hardes- und kirchspiel-voigte ... sich nach dieser ... verordnung ... richten ... sollen
    1713 Dänemark/Lünig,CJMilit. 1329
  • der reitvogt ... in einigen gegenden, z.b. im Schleswigschen, ein obrigkeitlicher beamter, welcher die landesherrlichen einkünfte an einem orte oder in einem bezirke einnimmt und berechnet; entweder von reiten, rechnen, oder auch von reiten, ordnen, verwalten
    1798 Adelung2 III 1079