Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reitzettel
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reitungsverständig
Reitungszeit
Reitungzettel
reitverständig
Reitverständige
Reitvieh
Reitvogt
Reitweg
1Reitwein
2Reitwein
Reitzettel
, m., auch f.
wie Rechenzettel
bdv.:
Reitungzettel
- nach lawt seiner raytzedl1418 ZFerd.3 27 (1883) 53
- so pringt dŷ sum ewrs gelichens und ausgebns gelt nach laut ewr raittzedl xi ℔. lxxxii ₰1464 GöttweigUB. II 582
- das er [schlosser] gemacht hat im meines gn. hrn wappenstuben allelay notturfft an stech vnd renczeug geruͤsst vn schrauffen vn steg nach laut seiner raitzetl suma vi lb.1468 Westenrieder,Beitr. V 206
- [Verzeichnis von Botenlöhnen auf Rechnung des Schwäbischen Bundes:] rytzädel1499 SchrBodensee 29 (1900) 182
- so man die selbige raytczedl yn statpuch hat wellen hewaren lassen1500 IglauOberhof 325Faksimile (ca. 236 KB)
- er [mauthner] mit dem gegenschreiber sein / zwo raitzetl antworten nein / ins ambthauß sambt dem gelt guet1595 ZKulturg. 5 (1898) 299
- wann ein arbeiter von seinem herrn zu einem andern radmeister zur berg-arbeit anfaͤhrt, [soll er] aufs wenigste einen ordentlichen raitzettel haben, und sonst nicht befördert werden1663 CAustr. III 184Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)