Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reklamation

Reklamation

, f.

  • reclamirung oder reclamation ... ist in denen rechten so viel, als die anruffung des richters um recht, desgleichen die widersprechung, widerruffung, zuruͤckforderung
    1741 Zedler 30 Sp. 1543
unter Ausschluss der Schreibform(en):